Oberschule an der Egge

mit Gymnasialer Oberstufe

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Anpassung der Notbetreuung

(Hier geht es zum Download des Formulars – bitte ausfüllen und am ersten Tag der Notbetreuung in der Schule vorlegen.)

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich vor wenigen Stunden der Presse entnehmen konnten, gibt es eine Anpassung der Notbetreuung.

Weiterhin haben Kinder von Beschäftigten, bei denen beide Elternteile oder alleinerziehende in sog. Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) tätig sind, Anspruch auf eine Notbetreuung.

Dazu zählen:

  • Beschäftigte im Gesundheitswesen inkl. Rettungsdienst (Ärzte, Pflegepersonal) sowie alle, die zur Aufrechterhaltung der Funktion des Gesundheitswesens zuständig sind, wie Reinigungs- und Verwaltungspersonal sowie sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen/Zahnarztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken, Arzneimittel- und Medizinische Produktehersteller
  • Feuerwehrkräfte
  • Vollzugsdienst der Polizei
  • Katastrophenschutz
  • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert

NEU hinzu kommen Kinder von Beschäftigten aus den nachfolgenden Bereichen:

  • Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Energie, Abfall), wie z.B. Hansewasser, Bremer Stadtreinigung, SWB/Wesernetz, Kraftstoffversorgung (HGM Energy)
  • Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaft, Strafvollzug etc. – lt. Notfallplan)
  • stationäre Betreuungseinrichtungen (z.B. Hilfen für Erziehung)
  • ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Informationstechnik und Telekommunikation – insb. Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  • Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik
  • Transport und Verkehr
  • Finanzen – ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers
  • Öffentliche Behörden von Bund, Land, Kommunen und Sozialversicherungen.
  • Medien

Weiterhin gilt, dass

  1. beide Sorgeberechtigten / Erziehungsberechtigten in diesen Bereichen tätig sind oder Sie alleinerziehend sind und
  2. eine anderweitige Betreuung nicht sichergestellt werden kann.

Bitte begleiten Sie Ihre Kind am ersten Tag der Notbetreuung in die Schule und füllen Sie ein Formular aus, aus dem hervorgeht, dass die Tätigkeit zur Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend notwendig ist.

Eine Betreuung von Kindern mit erhöhtem Risiko (u.a. mit Vorerkrankungen, mit unterdrück-tem Immunsystem, mit akuten Infekten) ist nicht möglich.

Versuchen Sie in dieser für alle angepannnten Zeit gelassen zu bleiben und vor allem aber bei bester Gesundheit!

Beste Grüße
Margarete Kloppenborg
-komm. Schulleiterin-